Folgende Bedingungen sind gültig für den Mietvertag zwischen PARIS SWEET HOME (der hier als BESITZER auftritt) und den Mietern dieser Besitztümer (hier als "MIETER" referiert). Bei der Reservierung wird Ihnen ein Dokument zur Unterschrift als Massnahme Ihres Einverständnises zugestellt.

Jede Erwähnung der Bezeichnung Eigentum in diesem Vertrag wird als an diesen Vertrag gebundenes EIGENTUM betrachtet und wird als EIGENTUM aufgeführt.

Es handelt sich auschliesslich um Wohnungen für Kurzzeitaufenthalte oder Ferienaufenthalte.

Der BESITZER stellt dem MIETER ein für einen Kurzzeitaufenthalt oder als Ferienwohnung bestimmtes Eigentum zur Verfügung wie es in den obrigen Bedingungen festgelegt ist und denen der MIETER zustimmen muss. Das jeweilige EIGENTUM wird infolgedessen ausschliesslich als Kurzzeitaufenthaltsort oder Fereinaufenthaltort betrachte und darf KEINESFALLS für berufliche Zwecke benutzt werden und dies weder als Ort in dem ein Beruf ausgeführt wird noch als Büro.

Miete und Abgaben :

Die Miete ist im Voraus zu zahlen. Sie enthält die Zuverfügungstellung der Wäsche am Tage der Ankunft, der Küchenutensilien, die Abgaben, Heizung und Elektrizität, Versicherung und Taxen.

Störung

Der Mieter (sowie die Mitglieder seiner Familie und ihre Freunde) verpflichten sich, in keinem Falle die Ruhe der anderen Mieter des vermieteten Ferienhauses zu stören. Im Falle jedes Nichteinhaltens dieser Ordnung oder illegalen Verhaltens von seiten des MIETERS ist der EIGENTÜMER nicht verantwortlich wenn eine dritte Person in den Fall impliziert ist. Jeder Verstoss oder jede Ausschreitung bedeutet einen Verstoss gegen den Vertrag. In dem Falle behält der BESITZER es sich vor, den Mieter ohne Entschädigung, ohne Zurückerstattung der Kaution sowie ohne Rückerstattung der schon gezahlten Miete auszuweisen.

Tiere sind in dem EIGENTUM nicht zugelassen ausser im Falle einer vorhergehenden Zustimmung.

Dringende Reparaturen

Während der Mietperiode reseviert sich der BESITZER das Recht, dringende Reparaturen in seinem EIGENTUM vorzunehmen ohne dass dies den vorher ausgemachten Mietpreis beeinträchtigt. Der Mieter muss nach vorherigem Einverständnis von 24 Stunden (ausser in dringenden Fällen) dem EIGENTÜMER den Zugang zum EIGENTUM gestatten, damit dieser die Arbeiten ausführen kann.

Die EIGENTÜMER oder ihre Vertreter haben das Recht, das Eigentum mit eventuellen Mietern im Hinblick auf eine Vermietung zu besichtigen, und dies mit der vorherigen Genehmigung des MIETERS.

Privateigentum

Der MIETER hat kein Recht, den EIGENTÜMER für seine persönlichen Gegenstände verantwortlich zu machen. Der MIETER kann auf keinen Fall Schadenersatz im Falle von Verlusten, Schäden, oder Diebstahl seiner persönlichen Gegenstände vom EIGENTÜMER verlangen.

Wenn der EIGENTÜMER dringende Reparaturarbeiten unternimmt, kann er somit auch nicht zur Verantwortung gezogen werden für Schäden oder Beschwerlichkeiten, die auf Grund der aufgetretenen Probleme in dem Eigentum entstanden sind und die mit seinen Installationen oder seinen Dienstleistungen zusammenhängen.

Schäden und Diebstahl

Der MIETER ist verantwortlich für jede Beschädigung während seines Aufenthaltes in der Mietwohnung. Der MIETER verpflichtet sich, jede Gefahr von Diebstahl zu vermeiden. Diese Verpflichtung geht über die Notwendigkeit hinaus Türen und Fenster während der Abwesenheit des MIETERS von der Mietwohnung zu verschliessen.

Mobiliar, Installationen

Der MIETER akzeptiert seine volle Verantwortung gegenüber der Austattung der Mietwohnung. Dies umfasst das Mobiliar, die Installationen, die Küchenutensilien etc., die immer im Besitz des EIGENTÜMERS bleiben. Der MIETER ersetzt auf seine Kosten, alle Teile und Installationen, die am Tage seiner Abreise fehlen.

Dauer des Aufenthaltes

Die Dauer des Aufenthaltes in diesem Vertrag kann nur mir schriftlichem Einverständnis des BESITZERS nach den Disponibilitäten und für eine nicht 3 Monate überschreitende Periode verlängert werden.

Vorgezogene Abreise

Für eine vorgezogene Abreise vor dem im Vertrag vorgesehen Datum hat der Mieter die volle Summe der Miete für den vollen Zeitraum zu zahlen.

Kaution

Bei seiner Ankunft hinterlegt der MIETER dem BESITZER oder seinem Vertreter eine Kaution, die in den meisten Fällen dem vollen Mietpreis entspricht. Diese Kaution garantiert dem BESITZER die teilweisige Zahlung für in der Mietwohung entstandene Schäden - wie an den Installationen, Ausrüstungen, Mobiliar, Betten, Küchenutensilien, Wäsche etc. Der MIETER verpflichtet sich, die Wohnung im gleichen Zustand von Sauberkeit zu hinterlassen, in dem er sie vorgefunden hat. Die Kaution wird voll zurückerstattet am Tage der Abreise nach Überprüfung des BESITZERS seines BESITZTUMS, so wie es in dieser Klausel erklärt und im Vertrag festgehalten ist. Falls ein Schaden die Höhe der Kaution übersteigt, verpflichtet sich der MIETER die volle Differenz der Kosten zu zahlen.

Sauberkeit der Räumlichkeiten

Da die Wohnung in ihrem ursprünglichen Zustand von Sauberkeit hinterlassen werden muss, werden 50 Euros berechnet im Falle einer nicht zufriedenstellenden Sauberkeit derselben.


Der BESITZER behält es sich vor, jeden MIETER, der die Regeln und Bedingungen dieses Vertrages, nicht respektiert, ohne vorherige Warnung aus der Wohnung auszuweisen.




Ich, der Mieter, ___________________________________________, akzeptiere voll und ganz die Klauseln und Bedingungen des Vertrages, der aus drei Seiten besteht.


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